Mitmachen und Spenden

Es gibt vielfältige Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen:

  • Sie können den Freundeskreis durch eine  Spende unterstützen.
    Denn ein wesentlicher Teil unserer Arbeit wird erst durch Ihre Spenden möglich.
  • Werden Sie Fördermitglied  und unterstützen Sie unsere Arbeit kontinuierlich – und auch Sie gehören dazu.

Mitglied werden

Mitglieder des Freundeskreises können Einzelpersonen, Personalvereinigungen, Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich mit einem Antragsformular für Firmen oder Privatpersonen zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Höhe des Jahresbeitrags ist dem freien Ermessen anheimgestellt, lediglich der Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Zur Zeit beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr für

Studierende Mitglieder 5,00 Euro
Mitglieder 30,00 Euro
Förderer 500,00 Euro

Mitglieder und studierende Mitglieder werden aufgefordert am Lastschrifteneinzug teilzunehmen. Förderer erhalten zur Jahresmitte eine Rechnung.

Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der der Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einlädt. Die Mitgliedschaft ist in den § 4 bis 7 der Satzung des FREUNDESKREIS MASCHINENBAU BERLINER TOR E.V. geregelt.

 

Spendenkonto

Die Kontoverbindung des Freundeskreis Maschinenbau und Produktion Berliner Tor e.V. teilen wir Ihnen gerne mit. Schreiben Sie un dazu eine kurze Mail an
info@freundeskreis-berlinertor.de  Wir freuen uns über kleine und große Beträge! Vielen Dank!

Steuerbefreiung / Spendenbescheinigung

Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften Hamburg-Nord, Steuernummer 17/443/05191, vom 13.08.19 für die Jahre 2016 bis 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach dem § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.

Spenden und Mitgliedbeiträge können Sie daher bei Ihrer Einkommensteuererklärung in Abzug bringen. Bis 100 Euro wird vom Finanzamt der Überweisungsbeleg bzw. Kopie des Kontoauszuges als Nachweis anerkannt. Ab 100 Euro wird nach Zahlungseingang zeitnah eine Spendenbescheinigung unaufgefordert zugeschickt.